Mitgliederbeiträge
Der Gewässerfonds Thüringen e.V. erhebt keine Mitgliederbeiträge von seinen Mitgliedern.
Der Gewässerfonds Thüringen e.V. finanziert sich ausschließlich aus seinen Einnahmen aus dem Verkauf der Angelberechtigungen. Die Einnahmen werden nach Auszahlung etwaiger Havarieumlagen (zur Beseitigung von Umweltschäden an Gewässern der Mitgliedsvereine und zur nachhaltigen Renaturalisierung der Fischfauna) den Mitgliedsvereinen in Form einer Hegeumlage, die zum nachhaltigen Besatz ihrer Gewässer verwendet werden muss, im Folgejahr erstattet.
Voraussetzung für eine Auszahlung ist die frist- und ordnungsgerechte Abgabe der Fangstatistik des Vorjahres durch den jeweiligen Mitgliedsverein. Die Fristen und die Voraussetzungen beschließt die Mitgliederversammlung.
Für Mitgliedsvereine des VANT ist keine Aufnahmegebühr zu entrichten.
Für Mitglieder, die nicht Mitgliedsverein des VANT sind, wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.